ab dem 7. Oktober 1949
Die Verfassung von 1949 war zwar nach
Artikel 83 höherrangiges Recht der DDR, doch wurde sie fortlaufend durch Gesetze
geändert (verfassungsdurchbrechende Gesetze), da alle Gesetze der DDR zuvor in
der Nationalen Front, dem zwangsweisen Zusammenschluss aller Parteien der DDR
verabredet wurden und die Volkskammer jedem Gesetz einstimmig (mit sehr, sehr
wenigen Ausnahmen) zustimmte. Aus diesem Grunde sind vorstehen nur die formalen
Änderungen des Verfassungstextes angegeben, nicht aber die faktischen Änderungen
(mit wenigen Ausnahmen), die auch durch Verordnungen der Regierung bzw. seit
1954 des Ministerrates erfolgten.
aufgehoben durch
Verfassung der DDR vom 6. April 1968 (GBl. I. S. 199)
Gemäß § 39 des Gesetzes vom 7. Oktober 1974 (GBl. I S. 432) wurde die Verfassung der DDR von 1968 in der Fassung des Gesetzes vom 7. Oktober 1974 neu bekanntgemacht; dadurch entstand die Verfassung der DDR von 1974
Und da reden die DDRler nur von der Verfassung von 1949 und wir stellen fest, daß es drei Verfassungen gab